Was ändert sich ab Januar 2020 an deutschen Kassen?

Geschäfte, in denen überwiegend noch mit Bargeld bezahlt wird, sind verstärkt in den Fokus der Finanzbehörden gerückt. Dazu zählen u. a. Einzelhändler, Bäckereien, gastwirtschaftliche Betriebe und auch Floristen oder Schönheitssalons.

Ab dem 1. Januar 2020 ändert sich einiges an Deutschlands Kassen. Denn am 29.12.2016 trat das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ in Kraft, das mit der Kassensicherungsverordnung umgesetzt wird.

Jedes Kassensystem muss demnach folgende Vorgaben erfüllen :
• Ausstattung mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
• Anschaffung einer neuer Kasse, wenn eine Aufrüstung mit der TSE nicht möglich ist
• Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K 2.0)
• Anmeldung der Kassensysteme beim zuständigen Finanzamt “mit amtlich vorgeschriebenen Vordruck”
• Korrekte und vollständige Erfassung aller gesetzlich aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfälle am Kassensystem
• Erstellung korrekter Belege und Überlassung an den Käufer/Kunden, sofern keine Befreiung von der Belegpflicht erteilt wurde

Es drohen Strafzahlungen bis zu 25.000 € bei Verwendung eines nicht finanzamtkonformen Kassensystems!